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Seit 30.10.2019 (NoVA-Befreiung) bzw. 1.12.2019 (Befreiung motorbezogene Versicherungssteuer und Gratisvignette) gelten neue gesetzliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen. Unter gewissen Voraussetzungen gilt die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe beim Autokauf, die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Anspruch auf die Gratisvignette !